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Kontenevidenzzentrale – Abrufservice gemäß § 24c KWG

 

Gemäß Kreditwesengesetz § 24c sind Kreditinstitute in Europa dazu verpflichtet, eine aktuelle Datei mit allen Konten und Depots für einen automatisierten Abruf durch staatliche Stellen bereitzuhalten. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und unerlaubten Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften.


Wir betreiben seit 2003 eine Zentralstelle für den automatisierten Abruf von Kontoinformationen gemäß §24c KWG: die Kontenevidenzzentrale. Unsere Kunden – rund 130 Banken – kommen durch die Nutzung unseres Abrufservices ihrer Verpflichtung nach, Kontostammdaten aktuell, ausfallsicher und hochverfügbar für den Abruf durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitzustellen.


Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Die Datenschnittstelle Kontenevidenzzentrale ist problemlos in Ihre bestehenden Systeme integrierbar. Die Banken können sich darauf verlassen, die gesetzlichen Anforderungen mit unserem Service auf dem neuesten Stand erfüllen zu können.

Abfrage von Kontostammdaten

Die Infografik visualisiert die Abfrage der Kontostammdaten zwischen der Bank und einer Abfragestelle, wie z. B. der Bafin oder das Bundesfinanzamt über die Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags

Vorteile der Kontenevidenzzentrale im Überblick

Sie profitieren von der flexiblen Aktualisierung der Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags mit ca. 150.000 Änderungen pro Tag.

 

Flexible Aktualisierung


mit ca. 150.000 Änderungen pro Tag

Sie profitieren von der hohen Verfügbarkeit der Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags durch ein eigenes Rechenzentrum.

 

Hohe Verfügbarkeit


Sicherheit und Elastizität durch ein eigenes Rechenzentrum

Sie profitieren von der hohen Antwortrate der Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags von durchschnittlich 25 Sek.

 

Hohe Antwortrate


von durchschnittlich 25 Sek.

Die Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags hält die regulatorischen Anforderungen ein und kann so eine zertifizierte Datenabfrage durch Behörden ermöglichen.

 

Einhaltung aller regulatorischer Anforderungen


für die zertifizierte Datenabfrage durch Behörden

Die Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags wird regelmäßig durch externe Revisoren überprüft.

 

Regelmäßige Überprüfung durch externe Revisoren


z. B. Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für das Kreditwesen mbH, RZ-Infrastruktur durch TÜV-IT und die BaFin

Die Kontenevidenzzentrale des Bank-Verlags wird regelmäßig durch externe Revisoren überprüft.

 

Permanente Anpassung der Prozesse


Erfüllung der Anforderungen und Arbeitsweisen der BaFin/BZSt

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